
ein Organ des österreichischen Nationalrats, nach Art. 55 der österreichischen Bundesverfassung vom Nationalrat aus seiner Mitte gewählt. Der Hauptausschuss dient zur Entlastung des Nationalrats (Vorschlag zur Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs, Festsetzung der Eisenbahntarife und Postgebühren u. a.).
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